Rechtsgestaltung

Rechtsgestaltung

Rechtsberatung und inhaltliche Gestaltung von:
Ehe- und Partnerschaftsverträgen, Trennungs- und Scheidungsfolgenverträgen,
Testament, Erbvertrag, Vorsorgevollmacht, Patientinnen- und Patientenverfügung

Recht ist nicht allein etwas, das es zu „erkämpfen“ gilt, sondern auch ein Mittel selbst verantwortlicher Gestaltung der eigenen Lebenswelt(en).

Wenn Sie Ihr Zusammenleben mit anderen, sei es in einer Ehe mit den Mitteln des Ehevertrags oder in einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft oder nichtehelichen Lebensgemeinschaft im Rahmen eines Partnerschaftsvertrags vertraglich gestalten wollen, schaffen Sie selbst die Regeln, nach denen eine (wirtschaftliche) Auseinandersetzung dann stattfindet, wenn das „Zusammen“ nicht mehr funktioniert. Dasselbe gilt bei der vertraglichen Gestaltung gemeinsamer beruflicher Arbeit oder größerer wirtschaftlicher Anschaffungen mit anderen wie z.B. dem Kauf einer Immobilie.

Wenn die Beteiligten in gemeinsamen Gesprächen Lösungen für Krisenzeiten aushandeln, geschieht dies regelmäßig in dem Bemühen um einen angemessenen Ausgleich sämtlicher Interessen. Dies erfolgt mit dem Ziel, späteren Streit und kostenintensive Gerichtsverfahren zu vermeiden, wenn es entgegen den aktuellen Vorstellungen zur Trennung und Auseinandersetzung kommen sollte.

Dies gilt selbstverständlich auch dann, wenn Sie nicht vorsorgend, sondern bereits in einer konkreten Trennungs- und Konfliktsituation nach gemeinsamen Lösungen suchen wollen.

Weitere Bereiche der Rechtsgestaltung finden sich im Erbrecht sowie bei der sog. Vorsorgevollmacht und der Patienten- bzw. Patientinnenverfügung. Hier geht es darum, dass Sie selbst Vorsorge für Notfälle treffen und persönlich darüber entscheiden, wer in derartigen Situationen Ihre Interessen wahren und wie dies geschehen soll.

Als Rechtanwältin und Fachanwältin für Familienrecht berate ich Sie über die Möglichkeiten der Rechtsgestaltung und erarbeite mit Ihnen und für Sie die rechtlichen Regelungen, die Ihren Interessen entsprechen. Soweit es komplexe Fragestellungen oder rechtliche Bestimmungen erfordern, arbeite ich hierbei mit anderen Fachleuten, z.B. einem Steuerberater oder einem Notariat zusammen.

  • Ehevertrag
  • Erbauseinandersetzungsvertrag
  • Erbvertrag
  • Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung
  • Partnerschaftsvertrag
  • Patientenverfügung / Patientinnenverfügung
  • Testament
  • Vereinbarungen / Verträge sonstiger Art (Zusammenarbeit/Zusammenleben)
  • Vermögensauseinandersetzung
  • Vorsorgevollmacht

Wenn Ihre Frage oder Ihr Thema in der vorstehenden Auflistung nicht enthalten ist, sprechen Sie mich gerne trotzdem an; die Stichworte sind nicht vollständig, sondern geben lediglich einen Überblick über häufig angefragte Bereiche der Rechtsgestaltung.